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Rechtsanwalt
Andreas H. Kirschbaum

Leistungen

Unsere Rechtsdienstleistungen im Überblick

mit Expertenwissen Ihre Rechte wahren

Erbrecht

Erbrechtsangelegenheiten sind – sowohl emotional als auch rechtlich gesehen – oftmals komplexe Fälle, die ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung erfordern. Von der Gestaltung erbrechtlicher Verträge, über die Beratung von steuerlichen Aspekten, bis hin zur Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten: Die Rechtsanwaltskanzlei Kirschbaum betreut Erblasser, Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer sowie Pflichtteilsberechtigte bei einer Vielzahl von erbrechtlichen Problemstellungen.

Leistungen im Erbrecht

  • Beratung zur optimalen Nachlassplanung (Erbe, Pflichtteil, Vermächtnis, Unternehmensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Schenkung auf den Todesfall)
  • Erstellung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen
  • Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 
  • Anfechtung von erbrechtlichen Verträgen und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Planung von Unternehmensnachfolgen und damit zusammenhängender betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Aspekte 
  • Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer 
  • Vertretung in Erbprozessen vor Gericht (u. a. Pflichtteilsklage) 
  • Planung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen 
  • Beratung von Erbengemeinschaften

Gesellschaftsrecht

Auch das Gesellschaftsrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen, indem wir Gesellschafter, Geschäftsführer und jene Personen, die es noch werden möchten, beratend zur Seite stehen. Dabei vertreten wir diese nicht nur bei der Ausübung alltäglicher Aufgaben, sondern unterstützen Sie bereits zu Beginn bei einer möglichen Unternehmensgründung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen darüber hinaus bei der vertraglichen Ausgestaltung und verteidigt Ihr Recht im Gesellschafterstreit.

Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Beratung zur Unternehmensgründung und Rechtsformen (GmbH, AG, etc.) 
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
  • Erstellung & Prüfung gesellschaftsrechtlicher Verträge 
  • Unternehmensoptimierende betriebswirtschaftliche Beratung
  • Umstrukturierungen von Unternehmen 
  • Unternehmensnachfolgen 
  • Start-Up- und Fördermittelberatung 
  • Vertretung bei Gesellschafterstreit
  • Liquidation von Unternehmen & Schuldner- und Gläubigerkorrespondenz
  • Beratung von Gesellschaftsorganen im Tagesgeschäft

Steuer- und Steuerstrafrecht

Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen im Bereich des Steuer- sowie Steuerstrafrechtes – bei nationalen & internationalen Fragestellungen. Ungeachtet dessen, ob Sie rechtlichen Rat im Hinblick auf die Steuerberatung und -gestaltung benötigen, oder wir Sie bei Konflikten im Steuerrecht vertreten sollen: Als Experten klären wir fachmännisch alle Fragen im Steuerrecht, sofern gewünscht auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. In Steuerstraftaten unterstützen wir Sie als Ihre Rechtsanwälte und verteidigen Ihr Recht in Steuerstrafverfahren vor Gerichten.

Leistungen im Steuer- und Steuerstrafrecht

  • Klassische Steuerberatung für natürliche Personen und für EU-weit tätige kleine und mittlere Unternehmer
  • Steuererklärungen und Jahresabschluss (Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.)
  • Beratung zu Doppelsteuerungsabkommen (internationales Steuerrecht)
  • Einsprüche und Klagen gegen Steuerbescheide
  • Vertretung bei gerichtlichen Steuerstrafverfahren (u. a. Selbstanzeige)
  • Beratung, falls Sie sich dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen

Stiftungsrech

Im Stiftungsrecht begleiten wir Stiftungen auf gerichtlichem sowie außergerichtlichem Wege, unterstützen bei der Gründung von rechtsfähigen Stiftungen und helfen bei einer möglichen Umwandlung. Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Bereich der Stiftungserrichtung beraten wir Sie gerne über verschiedene Stiftungsmodelle sowie über deren steuerrechtliche Vorgaben. Neben stiftungsrechtlicher Expertise, bieten wir Ihnen versierte Erfahrung im Umgang mit den Stiftungsbehörden.

Leistungen im Stiftungsrecht

  • Planung und Errichtung von Stiftungen inklusive der Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden
  • Erstellung und Prüfung von Stiftungssatzungen
  • Begleitung der Umsetzung bis zur Beendigung der Gründungshandlungen 
  • Unterstützung bei der Umsetzung der stiftungsrechtlichen Ziele nach finaler Errichtung der Stiftung